Haushaltssatzung der Gemeinde Altmittweida für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Öffentliche Bekanntmachung/Ortsübliche Bekanntmachung
Auf der Grundlage des Beschlusses (Vorlage: GR/2024/012/02) in der Sitzung des Gemeinderates Altmittweida vom 11.11.2024 wird folgende Satzung ausgefertigt.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Das Landratsamt Mittelsachsen als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde Altmittweida nicht beanstandet. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Altmittweida enthält für die Jahre 2025 und 2026 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gemäß § 76 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird bekannt gemacht, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde Altmittweida in elektronischer Form im Internet unter https://www.gemeinde-altmittweida.de/bekanntmachungen/finanzen ab 24.01.2025 zur Verfügung stehen. Die anschließende Niederlegungsfrist endet am 31.01.2025. Somit ist die Haushaltssatzung ab 01.02.2025 rechtskräftig.
Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Altmittweida
gemäß §6 Bekanntmachungssatzung und Neuregelung des §88 c SächsGemO stellen wir Ihnen hier den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Altmittweida in elektronischer Form zur Verfügung.
Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Altmittweida
gemäß §6 Bekanntmachungssatzung und Neuregelung des §88 c SächsGemO stellen wir Ihnen hier den gesamten Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Altmittweida in elektronischer Form zur Verfügung.
Haushaltssatzung der Gemeinde Altmittweida für die Haushaltsjahre 2023/2024
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Gemeinde Altmittweida für die Haushaltsjahre 2023/2024
Auf der Grundlage des Beschlusses (Vorlage: GR/2022/015/02) in der Sitzung des Gemeinderates Altmittweida vom 05.12.2022 wird folgende Satzung ausgefertigt: Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Altmittweida
Nach § 76 SächsGemO wird bekanntgegeben, dass der Haushalt der Gemeinde Altmittweida für die Haushaltsjahre 2023/2024 in der Zeit vom 20.02.2023 elektronisch unter https://www.gemeinde-altmittweida.de/bekanntmachungen/finanzen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird. Das Landratsamt Mittelsachsen als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 der Gemeinde Altmittweida nicht beanstandet. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Altmittweida enthält für die Jahre 2023/2024 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Niederlegungsfrist endet am 27.02.2023. Somit ist die Haushaltssatzung ab 28.02.2023 rechtskräftig.
gez. Miether
Altmittweida, 28.02.2023
Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Altmittweida
gemäß §6 Bekanntmachungssatzung und Neuregelung des §88 c SächsGemO stellen wir Ihnen hier den gesamten Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Altmittweida in elektronischer Form zur Verfügung.
Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Altmittweida
gemäß §6 Bekanntmachungssatzung und Neuregelung des §88 c SächsGemO stellen wir Ihnen hier den gesamten Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Altmittweida in elektronischer Form zur Verfügung.
Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Altmittweida
gemäß §6 Bekanntmachungssatzung und Neuregelung des §88 c SächsGemO stellen wir Ihnen hier den gesamten Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Altmittweida in elektronischer Form zur Verfügung.
Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Altmittweida
gemäß §6 Bekanntmachungssatzung und Neuregelung des §88 c SächsGemO stellen wir Ihnen hier den gesamten Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Altmittweida in elektronischer Form zur Verfügung.
Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Altmittweida
gemäß §6 Bekanntmachungssatzung und Neuregelung des §88 c SächsGemO stellen wir Ihnen hier den gesamten Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Altmittweida in elektronischer Form zur Verfügung.
Der gesamte Bericht besteht aus 144 Seiten.