Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 den Beteiligungsbericht der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 99 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zur Kenntnis genommen.

 

Mit dem jährlichen Beteiligungsbericht gibt die Gemeinde Altmittweida einen umfassenden Überblick über die wirtschaftlichen Daten ihrer unmittelbaren und mittelbaren Unternehmen und erfüllt damit ihre Informationspflicht gemäß § 99 SächsGemO gegenüber den Gemeinderäten und Bürgern. Die Verwaltung ist gemäß § 99 SächsGemO gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gemeinderat sowie der Rechtsaufsichtsbehörde einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen bis zum 31.12. in der ausführlichen Fassung gemäß § 99 Abs. 2 und 3 SächsGemO vorzulegen.

 

Der Beteiligungsbericht wird gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO zur Einsicht verfügbar gehalten und kann zu den jeweiligen Öffnungszeiten

im Bürgermeisteramt Altmittweida und in der Stadtverwaltung Mittweida, Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 202 (Sachgebiet Haushalt) eingesehen werden. Der Beteiligungsbericht wird ebenso hier elektronisch zur Verfügung gestellt.

Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 den Beteiligungsbericht der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 99 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zur Kenntnis genommen.

 

Mit dem jährlichen Beteiligungsbericht gibt die Gemeinde Altmittweida einen umfassenden Überblick über die wirtschaftlichen Daten ihrer unmittelbaren und mittelbaren Unternehmen und erfüllt damit ihre Informationspflicht gemäß § 99 SächsGemO gegenüber den Gemeinderäten und Bürgern. Die Verwaltung ist gemäß § 99 SächsGemO gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gemeinderat sowie der Rechtsaufsichtsbehörde einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen bis zum 31.12. in der ausführlichen Fassung gemäß § 99 Abs. 2 und 3 SächsGemO vorzulegen.

 

Der Beteiligungsbericht wird gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO zur Einsicht verfügbar gehalten und kann zu den jeweiligen Öffnungszeiten

im Bürgermeisteramt Altmittweida und in der Stadtverwaltung Mittweida, Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 202 (Sachgebiet Haushalt) eingesehen werden. Der Beteiligungsbericht wird ebenso hier elektronisch zur Verfügung gestellt.

Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2020

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 den Beteiligungsbericht der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 99 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zur Kenntnis genommen.

 

Mit dem jährlichen Beteiligungsbericht gibt die Gemeinde Altmittweida einen umfassenden Überblick über die wirtschaftlichen Daten ihrer unmittelbaren und mittelbaren Unternehmen und erfüllt damit ihre Informationspflicht gemäß § 99 SächsGemO gegenüber den Gemeinderäten und Bürgern. Die Verwaltung ist gemäß § 99 SächsGemO gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gemeinderat sowie der Rechtsaufsichtsbehörde einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen bis zum 31.12. in der ausführlichen Fassung gemäß § 99 Abs. 2 und 3 SächsGemO vorzulegen.

 

Der Beteiligungsbericht wird gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO zur Einsicht verfügbar gehalten und kann zu den jeweiligen Öffnungszeiten

im Bürgermeisteramt Altmittweida und in der Stadtverwaltung Mittweida, Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 202 (Sachgebiet Haushalt) eingesehen werden. Der Beteiligungsbericht wird ebenso hier elektronisch zur Verfügung gestellt.

Öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2019

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2020 den Beteiligungsbericht der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 99 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zur Kenntnis genommen.

 

Mit dem jährlichen Beteiligungsbericht gibt die Gemeinde Altmittweida einen umfassenden Überblick über die wirtschaftlichen Daten ihrer unmittelbaren und mittelbaren Unternehmen und erfüllt damit ihre Informationspflicht gemäß § 99 SächsGemO gegenüber den Gemeinderäten und Bürgern. Die Verwaltung ist gemäß § 99 SächsGemO gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gemeinderat sowie der Rechtsaufsichtsbehörde einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen bis zum 31.12. in der ausführlichen Fassung gemäß § 99 Abs. 2 und 3 SächsGemO vorzulegen.

 

Der Beteiligungsbericht wird gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO zur Einsicht verfügbar gehalten und kann zu den jeweiligen Öffnungszeiten

im Bürgermeisteramt Altmittweida und in der Stadtverwaltung Mittweida, Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 202 (Sachgebiet Haushalt) eingesehen werden. Der Beteiligungsbericht wird ebenso hier elektronisch zur Verfügung gestellt.

Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes

Der Lärmaktionsplan (ohne Maßnahmenplan) der Gemeinde Altmittweida wurde durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.12.2018 beschlossen.

Mit der Beschlussfassung tritt der Lärmaktionsplan (ohne Maßnahmenplan) in Kraft.

 

Der Lärmaktionsplan (ohne Maßnahmenplan) ist auf der Internetseite der Gemeinde Altmittweida https://www.gemeinde-altmittweida.de/laermaktionsplan.htmlveröffentlicht und kann im Gemeindeamt Altmittweida, Hauptstraße 92 und der Stadtverwaltung Mittweida, Sachgebiet Stadtplanung, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 111 zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Altmittweida

Hauptstraße 92

09648 Altmittweida

 

Tel. u. Fax: 03727/2847

E-Mail: info(at)gemeinde-altmittweida.de

 

Öffnungszeiten

Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung