Lärmaktionsplan 2024

Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Berichterstattung über die Lärmaktionsplanung 2024

 

Berichterstattung zum

Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan der Gemeinde Altmittweida

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

 

 

Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan (Berichtsbogen) der Gemeinde Altmittweida wurde durch den Gemeinderat am 03.12.2018 beschlossen und trat mit der Beschlussfassung in Kraft. In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47 d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen (https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html), verpflichtet, die Lärmaktionspläne qualifiziert zu überprüfen und zu aktualisieren.

 

Lärmbetroffene Straßen nach der Umgebungslärmrichtlinie ist die Staatsstraße S 200 im Abschnitt von der Neusorger Straße bis zur Ortsgrenze mit der Gemeinde Ottendorf.

 

Nach Abwägung der Ergebnisse der Lärmkartierung und in Betrachtung dessen, dass der Verkehr der genannten Staatsstraße nicht auf eine Straße gleicher Kategorie verlagert werden kann, können keine Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung vorgesehen werden. Das Ausmaß der Lärmbetroffenheit in Bezug auf die Anzahl der betroffenen Einwohner ist hier als gering einzuschätzen. Daraufhin wird mit dieser Berichterstattung der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan der Gemeinde Altmittweida beibehalten. Der nachfolgend dargestellte Berichtsbogen enthält die geänderten Erfassungen und ist gleichzeitig der Lärmaktionsplan.

 

Der Entwurf der Berichterstattung des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmenplan der Gemeinde Altmittweida (Berichtsbogen) ist auch zu dieser Veröffentlichung durch Anschlag an den Verkündigungstafeln der Gemeinde veröffentlicht und liegt in der Gemeindeverwaltung Altmittweida sowie in der Stadtverwaltung Mittweida, Bürger- und Gästebüro, Markt 32 und Sachgebiet Stadtplanung, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 111

 

vom 26.09.2024 bis 17.10.2024

 

zur Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus und ist auf der Seite der Gemeinde Altmittweida www.gemeinde-altmittweida.de einsehbar.

 

Während dieser Auslegung können zu diesem Entwurf von jedem Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Altmittweida und bei der Stadtverwaltung Mittweida und per E-Mail an info(at)gemeinde-altmittweida.de und stadtplanung(at)mittweida.de vorgebracht werden. Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan unberücksichtigt bleiben.

 

Altmittweida, den 06.09.2024

 

 

Jens-Uwe Miether

Bürgermeister