Anmeldung der Schulanfänger 2020

Liebe Eltern,

alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden 2020 schulpflichtig. 
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Zurückgestellte Kinder vom Vorjahr müssen erneut angemeldet werden. Die Anmeldung der Schulanfänger findet am

10. September 2019, 07:00 - 14:00 Uhr

12. September 2019, 07:00 - 12:00 Uhr

im



Sekretariat der Grundschule Altmittweida

statt.

Am 12. September 2019 besteht in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr noch die Möglichkeit, die Anmeldung in der Gemeinde Altmittweida durchzuführen.

Wichtig:

Mitzubringen ist die Geburtsurkunde des Kindes. Die Kinder müssen nicht vorgestellt werden. Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben.
Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

Schrohenloher Schulleiterin

Kontakt

Gemeindeverwaltung Altmittweida

Hauptstraße 92

09648 Altmittweida

 

Tel. u. Fax: 03727/2847

E-Mail: info(at)gemeinde-altmittweida.de

 

Öffnungszeiten

Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung